Pferderecht

Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf dem Gebiet des Pferderechts, insbesondere dem Tierkaufrecht – sicherlich auch begründet durch persönliche jahrzehntelange Verbundenheit mit dem Pferdesport und der Pferdezucht.

Über Veranstaltungen, Vertretungen und Beratungen auf diesem Gebiet hat sich der Mandantenkreis der Reiter, Stallbetreiber und Pferdezüchter im Laufe der Jahre noch um die große Gruppe der Hundebesitzer und Züchter erweitert.

Vorrangiges Ziel der Kanzlei Lahr ist es, Streitigkeiten im Pferde- und Tierkaufrecht schnellstmöglich zu beenden. Da die Leidtragenden in diesem Bereich zumeist die Tiere sind, versuche ich in solchen Fällen, eng mit beiden Streitparteien zusammenzuarbeiten, damit das Tier schnellstmöglich in verantwortungsvolle Hände übergeben werden kann und nicht – auf ein Urteil wartend – vor sich hinvegetiert. Dabei sollte der entsprechende Tierhalter nicht bis auf das Letzte auf sein vermeintliches Recht bestehen und, zum Wohle des Tieres, einer schnellen Einigung zustimmen.

Leistungen im Pferderecht und Tierkaufrecht:

  • Pferderecht für sämtliche Anspruchsgruppen: Verkäufer und Käufer von Pferden, Pferdebesitzer, Reiter, Reitstallbesitzer, Verpächter und Pächter von Reitanlagen, Pferdehändler, Züchter, Reiterverein, Tierarzt, Schmied etc.

  • Pferdekaufrecht speziell und Tierkaufrecht allgemein

  • Pferdepensionsrecht

  • Ankaufsuntersuchung

  • Tierarzthaftung

  • Vertretung von Geschädigten nach Unfällen (im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht) gegenüber Versicherungen etc.

  • Hunderecht für Hundebesitzer, Züchter etc.